Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 10. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen (insbesondere in den Bereichen Vertrieb, Marketing, CRM, Prozess- und Automatisierungsberatung) zwischen Hezel Consulting („Auftragnehmer“) und seinen Kunden („Auftraggeber“).
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht beliefert.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsgegenstand
(1) Darstellungen auf der Website sind unverbindlich und kein Angebot. Ein Vertrag kommt durch schriftliches oder in Textform abgegebenes Angebot des Auftragnehmers und dessen Annahme durch den Auftraggeber oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Auftragsbestätigung zustande.
(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer die sorgfältige Erbringung der Beratungsleistung (Dienstvertrag), nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, etwa einer Umsatz- oder Lead-Steigerung.
(3) Der Auftragnehmer bestimmt Art und Weise der Leistungserbringung nach eigenem Ermessen und ist in der Einteilung seiner Arbeitszeit frei. Er darf zur Vertragserfüllung Subunternehmer einsetzen.
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge (z. B. zu CRM-Systemen) und Ansprechpartner zur Verfügung und trifft die erforderlichen Entscheidungen zeitnah.
(2) Verzögert sich die Leistung wegen fehlender oder verspäteter Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen gesondert vergütet.
§ 4 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot (Festpreis oder Stunden-/Tagessatz). Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Nachweislich erforderliche Auslagen (z. B. Reisekosten, Lizenzen Dritter) werden gegen Nachweis erstattet, sofern sie zuvor in Textform abgestimmt wurden.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern nicht im Angebot etwas anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(4) Bei längeren Projekten kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
§ 5 Termine, Verschiebung und Laufzeit
(1) Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Der Auftraggeber kann Termine bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei verschieben; bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung für den Termin verlangen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Aufwand geringer war.
(2) Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot. Fehlt eine Regelung, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) An den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Präsentationen, Gesprächsleitfäden, Workflows) erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke, soweit nicht im Angebot etwas anderes vereinbart ist.
(2) Allgemeines Know-how, Methoden, Vorlagen und Werkzeuge des Auftragnehmers sowie Rechte Dritter bleiben unberührt. Der Auftragnehmer darf Erkenntnisse aus dem Auftrag in anonymisierter Form für andere Aufträge nutzen.
(3) Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber als Referenz nennen, sofern dieser nicht in Textform widerspricht.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die als solche gekennzeichnet oder erkennbar vertraulich sind, streng vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Dies gilt auch nach Vertragsende fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
(2) Beide Parteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Informationen zur Datenverarbeitung auf der Website enthält die Datenschutzerklärung.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der für den betreffenden Auftrag vereinbarten Vergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist im Rahmen von Absatz 2 begrenzt.
(4) Für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage der Beratung trifft, trägt der Auftraggeber die Verantwortung; der Auftragnehmer erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
(5) Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis, spätestens nach drei Jahren; dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Ingolstadt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
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